Die Kalkulationsbeispiele des Vergütungstarifvertrag für Designleistung (VTV Design) orientieren sich an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowohl für Designer als auch deren Auftraggeber.
Er wurde 1977 erstmals ausgehandelt und wird alle vier Jahre aktualisiert. Unter anderem ergab sich bei der Neufassung ein aktueller durchschnittlicher Stundensatz von 90 Euro – vor vier Jahren betrug der noch 78 Euro. Dazu gehören Kriterien wie: Rücklagen, Investitionen in Hard- und Software, Miete sowie Bürounterhalt und -bedarf, Werbekosten, Buchhaltung, Akquise, Kranken- und Sozialversicherung, BU und Altersvorsorge, berufliche Versicherungen wie Haftpflicht, Rechtsschutz, Technikversicherung, Mitgliedschaften, Weiterbildung, Urlaub und Ausfall durch Krankheit.
Die Vergütung von Designdienstleistungen setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Entwurfsarbeiten oder Prototypen, Nutzungsrechten sowie alle weiteren Dienstleistungen, die im Rahmen eines Auftrags anfallen. »Die Phasen der Recherche, Ideenfindung, Beratung sowie Evaluation werden von der Wirtschaft oftmals nicht beachtet«, beklagt AGD-Geschäftsführerin Victoria Ringleb. Dabei seien sie die Grundelage eines Designprozesses.
Der AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD /SDSt) ist eine anerkannte Orientierungshilfe zur Kalkulation und Budgetierung von Designleistungen aller Designdisziplinen. 2015 erschien er in der 9. Auflage.